Die Schweiz
Ein kurzer, humoristischer Überblick ;-)

1.
EINLEITUNG
Schweiz (französisch
Suisse, italienisch Svizzera, rätoromanisch Svizzra),
Bundesstaat in Mitteleuropa mit einer Gesamtfläche von 41 285 Quadratkilometern.
Das Staatsgebiet grenzt im Norden an Deutschland, im Osten an Österreich und
Liechtenstein, im Süden an Italien und im Westen an Frankreich. Die größte
Stadt des Landes ist Zürich, die Hauptstadt ist Bern.
2.
LAND
Die Schweiz ist im
Wesentlichen ein Gebirgsland; die mittlere Höhe des Landes wird in Europa von
keinem anderen Land übertroffen. Die Schweiz umfasst die Landschaften Jura,
Mittelland und Alpen. Die Alpen nehmen den mittleren und südlichen Landesteil
ein und bedecken etwa 60 Prozent der Landesfläche, rund 10 Prozent zählen
zum Schweizer Jura im Nordwesten, circa 30 Prozent zum Mittelland.
2.1.
Physische Geographie
Die Schweizer Alpen
erstrecken sich über eine Länge von etwa 300 Kilometern. Sie durchziehen
das Land von Südwesten nach Nordosten und sind durch mehrere Längs- und Quertäler
in einzelne Gebirgsketten gegliedert. Zwei Hauptlängsketten sind die nördliche
und die südliche Zentralalpenkette. Die nördliche Zentralalpenkette setzt sich
aus Berner Alpen und Glarner Alpen zusammen. Zu den höchsten Gipfeln der Berner
Alpen gehören Finsteraarhorn, Aletschhorn und Jungfrau. Die Grenze zur südlichen
Zentralalpenkette markieren die Flusstäler von Rhein und Rhône. Die südliche
Kette umfasst Walliser Alpen, Tessiner Alpen und Rätische Alpen. Der
schweizerische Alpenanteil gehört mit Ausnahme des Engadin zu den Westalpen.
Der höchste Berg der Schweiz ist die 4 634 Meter hohe Dufourspitze
des Monte-Rosa-Massivs in den Walliser Alpen. Westlich davon, ebenfalls auf der
Grenze zu Italien, befindet sich das Matterhorn. Zahlreiche Erhebungen weisen
zum Teil augedehnte Gletscher auf. Der Aletschgletscher ist mit Länge von etwa
24 Kilometern der längste Gletscher der Alpen.
Der Jura durchzieht den
Nordwesten der Schweiz in einem weiten Bogen. Dieses aus Kalkgestein aufgebaute
Mittelgebirge mit einer maximalen Höhen von 1 718 Metern reicht auch
auf französisches Staatsgebiet. Aufgrund der Löslichkeit des Kalkgesteins fließen
die Wasserläufe häufig unterirdisch. Zwischen dem Jura und den Alpen liegt das
etwa 50 Kilometer breite Schweizer Mittelland, das durchschnittlich etwa
400 Meter über dem Meeresspiegel liegt. Es erstreckt sich vom Genfer See
im äußersten Südwesten des Landes bis zum Bodensee und stellt den
wirtschaftlichen Kernraum des Landes dar. Die von zahlreichen Seen, Mulden und Hügeln
geprägte Landschaft wurde durch eiszeitliche Gletscher geformt.
2.2.
Flüsse und Seen
Das Mittelland und die
Alpen werden von zahlreichen Flusstälern durchzogen. Der Staubbachfall im
Kanton Bern hat eine Fallhöhe von 300 Metern. Der bedeutendste Fluss ist
der Rhein mit seinen zahlreichen Nebenflüssen. Der schweizerische Anteil des
Rheins beträgt etwa 375 Kilometer. Weitere große Flüsse sind Aare, Rhône,
Ticino und Inn. Neben dem Genfer See und dem Bodensee sind der Luganer See und
der Lago Maggiore, mit 194 Metern über dem Meeresspiegel tiefster Punkt
der Schweiz, von Bedeutung. Die vier Seen erstrecken sich über die
schweizerische Grenze hinaus. Neuenburger See, Vierwaldstätter See, Zürichsee,
Brienzer See und Thuner See sind weitere größere Seen in der Schweiz.
2.3.
Klima
Die Alpen bilden die
Klimascheide zwischen gemäßigtem und mediterranem Klima. Im Mittelland und in
den tiefer gelegenen Tälern der Schweiz herrscht ein gemäßigtes Klima mit
einer mittleren Jahrestemperatur von etwa 10 °C. Mit steigender Höhe
nimmt die Temperatur ab. Ebenso schwankt die Niederschlagsmenge je nach Höhenlage
und Exposition. Die jährlichen Niederschläge im Mittelland und in den tiefer
liegenden Tälern betragen etwa 800 Millimeter. In den höheren Lagen und
vor allem an nordseitig exponierten Gebirgsflanken können bis zu 4 000 Millimeter
fallen. Die niedrigsten Werte werden mit etwa 500 Millimetern im Jahr in
den Tieflagen des Wallis erreicht. Einige Gebiete im äußersten Süden der
Schweiz, wie etwa die Region um Lugano, bilden ausgeprägte Wärmeinseln mit
warmen Sommern und milden Wintern.
Die Schneegrenze liegt auf der
Nordseite der Alpen in einer Höhe von etwa 2 500 Metern, auf der Südseite
bei circa 2 900 Metern. Die Bise, ein kalter Nordwind, tritt
bei winterlichen Hochdrucklagen auf. Bei bestimmten Wetterlagen bildet sich Föhn,
eine Luftströmung, die sich beim Absteigen an der Leeseite von Gebirgen stärker
erwärmt als sie sich beim Aufstieg an der Luvseite der Berge abgekühlt hatte.
2.4. Flora und Fauna Weite Gebiete der Schweiz werden von Hoch- und Mittelgebirgen eingenommen. Die Ausprägung der Pflanzenwelt folgt in großen Teilen des Landes einer typischen Höhengliederung. Bis in eine Höhe von etwa 600 Meter (im Süden bis circa 800 Meter) wachsen Laubmischwälder. Unter den mediterranen Klimabedingungen des Tessin gedeiht eine subtropische Vegetation mit Mandelbäumen, Zypressen und Lorbeerbäumen. Dem Berglaubwald mit Buchen, Eichen und Eschen als Hauptbaumarten folgt ab einer Höhe von etwa 1 200 bis 1 300 Metern Nadelwald mit Tannen, Fichten und Lärchen. Die Waldgrenze liegt in einer Höhe zwischen etwa 1 700 und 2 200 Metern. Oberhalb der Waldgrenze wachsen verbreitet Latschen (Bergkiefern); zu den bekannten Blütenpflanzen gehören Alpenrosen (Rhododendron), Edelweiß und Enzian. Mit zunehmender Höhe schließen alpine Matten an.
Die Tierwelt der Schweizer Alpen ist den Lebensbedingungen im Gebirge angepasst. Neben Gämsen, Rothirschen und Murmeltieren wurden die durch Überbejagung ausgerotteten Alpensteinböcke und Luchse wieder eingebürgert; gelegentlich wandern Wölfe ein. Charakteristische Vogelarten der Bergwelt sind Steinadler, Alpendohlen und Mauerläufer. Bemerkenswert ist ein Schweizer Brutvorkommen des vorwiegend mediterran verbreiteten Purpurreihers. In den Fließgewässern sind Forellen weit verbreitet. In den Südalpen leben Reptilien wie Schlangen (Zornnatter, Schlingnatter) und Eidechsen.
3.
BEVÖLKERUNG
Die Einwohnerzahl der
Schweiz beträgt etwa 7,26 Millionen (1998). Die Bevölkerungsdichte liegt
bei 176 Einwohnern je Quadratkilometer (1998). Die Bevölkerung ist
regional sehr unterschiedlich verteilt. Das Mittelland ist der am dichtesten
besiedelte Großraum des Landes. Weite Gebiete in den Schweizer Alpen sind
dagegen unbewohnt. Ausländische Einwohner machen rund 15 Prozent der Bevölkerung
aus.
Die durchschnittliche
Wachstumsrate der Bevölkerung beträgt 0,22 Prozent im Jahr (1998). Die
mittlere Lebenserwartung liegt für Männer bei 75,7 Jahren und für Frauen
bei 82,2 Jahren (1998).
3.1.
Wichtige Städte
Der Anteil der städtischen
Bevölkerung beträgt 62 Prozent (1997). Die Einwohnerzahl der Hauptstadt
Bern beträgt 136 338 (1996). Weitere wichtige Städte sind Zürich (365 043),
größte Stadt der Schweiz und internationales Finanzzentrum, Basel (178 428),
ein wichtiges Handelszentrum für Textilien und Bekleidung, Genf (171 042),
ein bedeutendes Finanz- und Handelszentrum, und Lausanne (128 112).
3.2.
Sprache
Die Amtssprachen der
Schweiz sind Deutsch (65 Prozent der Bevölkerung), Französisch (18 Prozent)
und Italienisch (10 Prozent). Seit der Volksabstimmung vom 10. März
1996 ist Rätoromanisch, das von weniger als 1 Prozent der Bevölkerung
gesprochen wird, vierte Amtssprache. Der mit 6 Prozent relativ hohe Anteil
anderer Sprachen spiegelt den hohen Anteil ausländischer Bürger wider. Im
deutschsprachigen Teil wird Schwyzerdütsch (Schweizerdeutsch), ein
alemannischer Dialekt des Deutschen, gesprochen, der weitgehend von der
Schriftsprache sowie von anderen deutschen Dialekten abweicht. Tageszeitungen
und Zeitschriften erscheinen in Hochdeutsch. In den Kantonen Freiburg (Fribourg),
Jura, Waadt (Vaud), Wallis (Valais), Neuenburg (Neuchâtel) und Genf (Genève)
ist Französisch dominierend. Das Tessin (Ticino) bildet den überwiegenden Teil
des italienischen Sprachraumes. Bündnerromanisch wird in erster Linie im Kanton
Graubünden (Grisons) gesprochen.
3.3. Religion Etwa 46 Prozent der schweizerischen Bevölkerung sind Katholiken, 40 Prozent Protestanten. Muslime, Juden und Angehörige anderer Religionen bilden jeweils kleinere Glaubensgemeinschaften. 1973 wurden durch eine Volksabstimmung mehrere Verfassungsartikel aufgehoben, die den Jesuitenorden sowie die Gründung von Klöstern verboten. Bedeutende Entwicklungen während der protestantischen Reformation des 16. Jahrhundert gingen von der Schweiz aus. Johannes Calvin führte beispielsweise seine Reformen in Genf ein.
3.4.
Soziales
Die Schweiz zählt zu den
wohlhabendsten Ländern der Erde; der überwiegende Teil der Bevölkerung verfügt
über einen hohen Lebensstandard. Das Bundessozialversicherungsgesetz von 1911
regelt die Unfall- und Krankenversicherung. Die Unfallversicherung ist für die
meisten Beamten und Angestellten Pflicht. Der Abschluss einer Renten- und
Lebensversicherung, die auch Zuschüsse für den Fall der Erwerbsunfähigkeit
einschließt, ist Pflicht und wird durch eine Lohnsummensteuer von Arbeitgebern
und -nehmern finanziert. Die Arbeitslosenversicherung wurde 1976 zu einer
gesetzlichen Pflichtversicherung. Die medizinische Versorgung der Bevölkerung
ist hervorragend.
4.
BILDUNG UND KULTUR
Zu den bekanntesten
Hochschuleinrichtungen der Schweiz gehören die Universitäten in Basel (1460
gegründet), Lausanne (1537), Zürich (1833) und Genf (1599) sowie die Eidgenössische
Technische Hochschule (1855) in Zürich. Der Unterricht, insbesondere der
Religionsunterricht, wurde von dem französischen Theologen Johannes Calvin, der
zeitweise in der Schweiz lebte, entscheidend geprägt. Ebenso beeinflusste der
in Genf geborene Philosoph Jean-Jacques Rousseau (18. Jahrhundert) die
Bildung. Die Theorien von Johann Pestalozzi trugen weltweit zur Einführung des
Schulwesens bei. In jüngster Zeit fanden Untersuchungen des schweizerischen
Psychologen Jean Piaget über die Lernfähigkeiten und Lerngewohnheiten bei
Kindern große Beachtung.
Nach der Verfassung von 1874 besteht eine 9-jährige Schulpflicht. Das Schulwesen ist in erster Linie Sache der Kantone und wird nicht von der Bundesregierung kontrolliert.
In den meisten Kantonen gibt es neben Sekundarschulen (für Schüler zwischen 12 und 15 Jahren) Gymnasien und Berufsschulen sowie verschiedene Einrichtungen für höhere Berufsbildungen in Form von Fachschulen und Universitäten. Der Alphabetisierungsgrad beträgt 99 Prozent (1995).
4.1. Kultureinrichtungen Das Stadttheater Basel, das Stadttheater Bern, das Grand Théâtre de Genève, das Théâtre de la Comédie in Genf und das Théâtre Municipal de Lausanne sind führende Zentren der Schauspielkunst. Das Opernhaus von Zürich hat ebenfalls einen großen Bekanntheitsgrad.
Die Bibliothek der Universität Basel ist mit über 2,6 Millionen Bänden die größte Bibliothek der Schweiz. Die Schweizerische Nationalbibliothek in Bern und die Bibliotheken der Vereinten Nationen ( United Nations, UN) gehören zu den wichtigsten Fachbibliotheken.
Das Nationalmuseum in Zürich beherbergt die bedeutendste historische Sammlung der Schweiz. Museen in Basel, Bern und Zürich zeigen Sammlungen von deutschen Werken aus dem 15. und 16. Jahrhundert, holländische und flämische Arbeiten aus dem 17. und 18. Jahrhundert, Bilder der französischen Impressionisten aus dem 19. Jahrhundert sowie zeitgenössische Arbeiten aus Europa.
4.2.
Kunst und Musik
Der größte Teil der
schweizerischen Literatur ist in deutscher Sprache verfasst. Sie nimmt ihren
Anfang bei der Poesie der Minnesänger im Mittelalter und bei den volkstümlichen
Balladen und Chroniken aus dem 14. bis 18. Jahrhundert. Zu den berühmten
deutschsprachigen Autoren der Schweiz gehören Gottfried Keller, Conrad
Ferdinand Meyer, Hermann Hesse, Carl Spitteler, Jeremias Gotthelf (Pseudonym von
Albert Bitzius), Max Frisch und Friedrich Dürrenmatt. Einer der bekanntesten
französischsprachigen Schriftsteller ist Charles Ferdinand Ramuz. Die Erzählung
Heidi (1880) von Johanna Spyri ist weltweit bekannt und wurde oft
verfilmt.
Zu den bedeutendsten Künstlern mit internationaler Anerkennung gehören die Maler Conrad Witz, Henrich Füssli, Arnold Böcklin, Ferdinand Hodler und Paul Klee. Der Bildhauer Alberto Giacometti und der Architekt Le Corbusier haben Weltruhm erlangt.
Die schweizerischen Komponisten
Ludwig Senfl und Heinrich Loris, Henricus Glareanus genannt, lieferten wichtige
Beiträge zur europäischen Musik während der Renaissance. Zu den bedeutenden
zeitgenössischen schweizerischen Komponisten gehören Ernest Bloch, Arthur
Honegger, Othmar Schoeck, Frank Martin, Ernst Levy und Conrad Beck. Der
schweizerische Dirigent Ernest Ansermet erlangte als Dirigent des Orchestre de
la Suisse Romande in Genf Weltruhm.
Vor allem im Alpengebiet ist das Jodeln verbreitet, eine Form des Gesangs ohne erkennbare Wortbedeutungen mit abrupten Wechseln in der Tonhöhe.
4.3. Medien Die Schweizerischen Post-, Telefon- und Telegraphenbetriebe (P.T.T.) bieten ein umfassendes und modernes Kommunikationssystem. Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft sendet Rundfunk- und Fernsehprogramme in deutscher, französischer und italienischer Sprache. In der Schweiz gibt es 88 Tageszeitungen (1996). Eine der auflagenstärksten Tageszeitungen ist die auch außerhalb der Schweiz sehr angesehene Neue Zürcher Zeitung.
5.
VERWALTUNG UND POLITIK
Die Schweiz ist eine
parlamentarische Bundesrepublik, die auf der Verfassung vom 29. Mai 1874
beruht. Seither gab es mehrere Verfassungsänderungen. Bei den Bundeswahlen sind
alle Bürger über 18 Jahren wahlberechtigt. Frauen erhielten 1971 das
Stimm- und Wahlrecht auf Bundesebene durch ein Referendum (Volksabstimmung,
Volksentscheid). Auf Kantonsebene wurde das Frauenwahlrecht erst 1990 endgültig
verwirklicht. Die Wählerschaft wählt nicht nur ihre Abgeordneten, sondern kann
auch über Bundesgesetze und Verfassungsänderungen abstimmen. Das Referendum
ist ein wichtiger Bestandteil des schweizerischen Gesetzgebungsverfahrens.
Verfassungsänderungen können auf dem Weg des Volksbegehrens von mindestens 100 000
stimmberechtigten Bürgern angeregt werden (Verfassungsinitiative). Die
Verfassungsänderung muss im Anschluss daran durch einen Volksentscheid bestätigt
werden. Bundesgesetze müssen ebenfalls einer Volksabstimmung unterbreitet
werden.
5.1.
Exekutive
Das oberste Exekutivorgan
der Schweiz ist der Bundesrat (Conseil Fédéral, Consiglio Federale). Er wird
alle vier Jahre von der Bundesversammlung (Zweikammerparlament) gewählt und
besteht aus sieben Mitgliedern (Ministern). Der Bundesrat ist dem Parlament
verantwortlich. Der Vorsitzende des Bundesrates, der Bundespräsident, wird von
der Bundesversammlung für ein Jahr gewählt. Nach der Verfassung ist die
Wiederwahl des Bundespräsidenten für aufeinander folgende Amtsperioden ausdrücklich
untersagt.
5.2.
Legislative
Gesetzgebendes Organ ist
die Bundesversammlung (Assemblée Fédérale, Assemblea Federale), das
schweizerische Parlament, das aus zwei Kammern, dem Ständerat (Conseil des
Etats, Consiglio degli Stati) und Nationalrat (Conseil National, Consiglio
Nazionale) besteht. Der Ständerat umfasst 46 Abgeordnete, die nach den
jeweiligen Vorschriften der Kantone nach dem Mehrheitswahlrecht in der Regel für
vier Jahre gewählt werden. Jeder Kanton hat zwei Mandate, jeder Halbkanton ein
Mandat. Der Nationalrat wird aus 200 nach dem Verhältniswahlrecht gewählten
Abgeordneten gebildet.
5.3.
Judikative
Höchste juristische
Instanz ist das Bundesgericht in Lausanne; es besteht aus 30 Richtern, die
für eine Amtszeit von sechs Jahren von der Bundesversammlung ernannt werden. Es
bildet die letzte Instanz bei Verfahren zwischen Bund und Kantonen, Körperschaften
und Privatpersonen und bei interkantonalen Streitfällen. Einen eigenen Zuständigkeitsbereich
hat das Bundesgericht nur in Fragen des Verfassungsverstoßes. Jeder Kanton hat
ein eigenes, unabhängiges Rechtssystem mit Zivil-, Straf- und
Berufungsgerichten. Die Todesstrafe wurde 1942 abgeschafft.
5.4. Kommunalverwaltung Die Schweiz ist ein Bundesstaat, der aus 20 Vollkantonen und sechs Halbkantonen besteht. Die Untergliederung in Halbkantone geschah aus verwaltungstechnischen Gründen. Die Kantone und Halbkantone sind die folgenden: Aargau, Appenzell-Ausserrhoden (Halbkanton), Appenzell-Innerrhoden (Halbkanton), Basel-Landschaft (Halbkanton), Basel-Stadt (Halbkanton), Bern, Fribourg, Genf (Genève), Glarus, Graubünden (Grisons), Jura, Luzern (Lucerne), Neuchâtel, Nidwalden (Halbkanton), Obwalden (Halbkanton), Sankt Gallen, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn (Soleure), Thurgau, Tessin (Ticino), Uri, Wallis (Valais), Waadt (Vaud), Zug und Zürich.
Alle von der schweizerischen Verfassung nicht an den Bund übertragenen Vollmachten liegen bei den Kantonen, wie z. B. der Erlass der Schulgesetze, der Prozessordnungen und der Vorschriften der Gerichtsverfassung. Die staatliche Organisation der Kantone wird von diesen selbst bestimmt, muss jedoch demokratischen Prinzipien entsprechen. Jeder der 20 Kantone und der sechs Halbkantone hat ein vom Volk gewähltes Parlament (Kantonsrat) und als Exekutive einen Regierungsrat. In einigen Kantonen gibt es neben dem Rat noch eine Landsgemeinde, eine Versammlung stimmberechtigter Bürger, die zur Diskussion stehende Angelegenheiten in Abstimmungen durch Zuruf entscheiden. In den meisten Kantonen ist jedoch der Kantonsrat eine repräsentative Körperschaft, die vom Volk gewählt wurde. Frauen erhielten das Wahlrecht für Kommunal- und Kantonswahlen in den meisten Gebieten während der siebziger Jahre. In Appenzell-Innerrhoden waren Frauen bis 1990 nicht stimm- und wahlberechtigt. Die kleinsten Verwaltungseinheiten sind die über 3 000 Gemeinden der Schweiz. Sie können in vielen Verwaltungsangelegenheiten weitgehend autonom handeln. Mehrere Gemeinden werden zu einem Bezirk zusammengefasst, dem ein Landammann vorsitzt, der die Kantonsregierung vertritt.
5.5.
Politik
Die stärksten politischen
Parteien der Schweiz sind die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SPS), die
aus der Arbeiterbewegung hervorging, die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP),
die sich für eine bundesstaatliche Organisation der Schweiz einsetzt, und die
Christlichdemokratische Volkspartei (CVP), die gegen eine zu starke
Zentralisierung der Staatsmacht ist. Weitere wichtige Parteien sind die
Schweizerische Volkspartei (SVP), die Grüne Partei der Schweiz (GPS), die
Freiheits-Partei (FPS), die Liberale Partei (LPS) und der Landesring der Unabhängigen
(LdU).
5.6. Verteidigung Die Schweiz unterhält eine Milizarmee mit allgemeiner Wehrpflicht für alle Männer zwischen dem 20. und 42. Lebensjahr. Mit 400 000 Mann zählt diese Armee zu den größten in Westeuropa. Der Wehrdienst dauert 17 Monate. Siehe auch Schweizer Armee
6.
WIRTSCHAFT
Die Schweiz hat eine hoch
entwickelte industrialisierte Wirtschaft und gehört zu den Ländern mit höchstem
Lebensstandard. Trotz ihrer Binnenlage, des begrenzten Inlandsmarktes und der
relativ geringen Ausstattung mit Rohstoffen zählt sie zu den wichtigsten
Industrienationen Europas. Der Dienstleistungssektor ist ein überaus
bedeutsamer Zweig der schweizerischen Wirtschaft; 60 Prozent der Erwerbstätigen
sind in diesem Sektor beschäftigt. Diesem Wirtschaftszweig folgen die
verarbeitende Industrie (25 Prozent), Energiewirtschaft, Bergbau und
Bauwesen (10 Prozent) sowie Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei
(3 Prozent). Die Schweiz ist ein bedeutendes Finanzzentrum und außerdem
ein überaus beliebtes Reiseziel. Das Land betreibt umfangreichen Außenhandel;
die Handelsbilanz ist leicht positiv (1995-1996).
6.1.
Landwirtschaft
Rund 25 Prozent des
Staatsgebietes werden agrarisch genutzt. Auch wenn die Schweiz ihren Eigenbedarf
an Fleisch und Weizen trotz der relativ kleinen landwirtschaftlichen Nutzfläche
decken kann, werden viele Nahrungsmittel eingeführt und die Landwirtschaft wie
in anderen Industrieländern stark subventioniert. Die meisten
landwirtschaftlichen Betriebe sind kleine bäuerliche Familienbetriebe.
Hauptanbauprodukte sind Zuckerrüben, Weizen, Kartoffeln, Äpfel und Weintrauben.
In klimatisch begünstigten Gebieten, vor allem an südexponierten Hängen, wird
Weinbau betrieben. Eine wichtige Rolle spielt die Milchwirtschaft; die
Produktion von Milch und Käse ist traditionell ein wichtiger Wirtschaftszweig.
Der Viehbestand setzt sich vor allem aus Rindern, Schweinen und Schafen zusammen.
6.2. Forstwirtschaft und Fischerei Ein großer Teil der Waldgebiete des Landes wird forstwirtschaftlich genutzt. Die Holzindustrie wird jedoch von umweltbedingten Waldschäden, die über 35 Prozent der Wälder des Landes beeinträchtigen, erheblich belastet. Der Großteil des Holzes wird für Schnittholz oder für die Papierherstellung verwendet. Die Fischerei ist nur von lokaler Bedeutung und beschränkt sich auf Forellen, die in erster Linie im Genfer See, im Neuenburger See und im Bodensee sowie aus deren Zu- und Abflüssen gefangen werden.
6.3. Bergbau In der Schweiz gibt es kaum abbauwürdige Bodenschätze. Neben Salz wird nur Kalk als Grundstoff für die Zementherstellung abgebaut. Der Bedarf an Rohstoffen wird fast vollständig durch Importe gedeckt.
6.4. Industrie Etwa ein Viertel der Erwerbstätigen der Schweiz ist in der verarbeitenden Industrie beschäftigt. Kennzeichnend für das produzierende Gewerbe sind hohe Produktionskosten und starke Exportorientierung. Die wichtigsten Industriezweige sind der Maschinenbau, die pharmazeutische Industrie sowie die feinmechanische und optische Industrie. Die Uhrenherstellung ist der am stärksten exportorientierte Industriezweig, die Schweiz führt mehr als 28 Millionen Uhren pro Jahr aus. Weitere Industrieerzeugnisse sind Textilien, Bekleidung, Schuhe, chemische Produkte, Metallwaren, Nahrungs- und Genussmittel (darunter Schokolade und Tabak), Holzprodukte und Papier.
6.5. Währung und Bankwesen Die Währungseinheit der Schweiz ist der Schweizer Franken, der 100 Rappen bzw. Centimes entspricht. Die halbstaatliche Schweizerische Nationalbank ist die Zentralnotenbank, an der die Kantone, andere Banken und die Öffentlichkeit Anteile besitzen. Die Banken der Schweiz werden von internationalen Anlegern und Finanziers aufgrund der politischen und monetären Stabilität sowie der traditionellen Wahrung des Bankgeheimnisses bei Bankgeschäften geschätzt. Das private Bankwesen stellt eine der Haupteinnahmequellen des Landes dar. Zürich ist das wichtigste Bankenzentrum.
6.6. Außenhandel Importiert werden vor allem Maschinen, Fahrzeuge, chemische Erzeugnisse (u. a. Kunststoffe), Brennstoffe, Edelmetalle und Nahrungsmittel. Zu den Hauptexportgütern gehören Maschinen, pharmazeutische und chemische Produkte, Textilien und Uhren. Die Haupthandelspartner der Schweiz sind Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien, die Vereinigten Staaten und Japan. Die leicht positive Handelsbilanz wird durch Einnahmen aus Kapitalvermögen und dem Fremdenverkehr ausgeglichen.
6.7.
Verkehrswesen und
Tourismus
Die Gesamtlänge des
vollständig elektrifizierten Eisenbahnnetzes der Schweiz beträgt etwa 5 200 Kilometer.
57 Prozent davon sind in staatlicher Hand und werden von den
Schweizerischen Bundesbahnen betrieben. Aufgrund der zentralen Lage spielt die
Schweiz als Transitland für den Verkehr zwischen Mittel-, West- und Südeuropa
eine bedeutende Rolle. Das Straßennetz umfasst 71 048 Kilometer
(1997), davon sind rund 1 500 Kilometer Autobahnen. Für den Transport
von Gütern ist die Rheinschiffahrt wichtig. Der nationale und internationale
Luftverkehr wird von der nationalen Fluggesellschaft Swissair abgewickelt.
Internationale Flughäfen sind Zürich-Kloten, Genf-Cointrin und auf französischem
Staatsgebiet Basel-Mülhausen.
Bei einer Volksabstimmung wurde
im Februar 1994 ein umstrittenes Volksbegehren, das zum Schutz der Alpentäler
eine vollständige Verlagerung des Transitverkehrs von der Straße auf die
Schiene vorsieht, angenommen und dessen In-Kraft-Treten für das Jahr 2004
beschlossen.
Der Fremdenverkehr ist eine der Hauptdevisenquellen und ein bedeutender Wirtschaftssektor der Schweiz. Sowohl für den Sommer- als auch für den Wintertourismus ist die entsprechende Infrastruktur gut ausgebaut. Zu den bevorzugten Reisezielen gehören die Alpen, die Seen im Schweizer Mittelland (vor allem Genfer See und Bodensee) und im Süden des Landes (Lago Maggiore und Luganer See) sowie die größeren Städte.
6.8. Energie Die Schweiz verfügt über ein großes Wasserkraftpotential. 56,24 Prozent der Elektrizität werden in Wasserkraftwerken erzeugt (1997). Strom wird auch in mehreren Kernkraftwerken produziert.
7.
GESCHICHTE
In vorrömischer Zeit war
das Gebiet der heutigen Schweiz im Westen von keltischen Helvetiern und im Osten
von Rätern bewohnt. Im 1. Jahrhundert v. Chr. unterwarfen die Römer
unter Gaius Julius Caesar die Region Helvetia und gliederten sie in das Römische
Reich ein. Im 5. Jahrhundert n. Chr. ließen sich im Westen Burgunder
und im Norden Alemannen nieder.
7.1. Frühes Mittelalter Die Franken besiegten im 5. Jahrhundert n. Chr. die Alemannen und Anfang des 6. Jahrhunderts die Burgunder. Sie brachten eine neue, vorwiegend auf dem Christentum basierende Kultur mit. Die entstandenen Klöster entwickelten sich schnell zu bedeutenden Kulturzentren. Als sich das Frankenreich im 9. Jahrhundert auflöste, kam ein Großteil des Gebiets der heutigen Schweiz zum Heiligen Römischen Reich. Der Südwesten gehörte zum Königreich Burgund. 1033 fiel Burgund an den deutschen König Konrad II. und wurde in das Heilige Römische Reich eingegliedert. Das Reich bestand aus vielen kleinen Herrschaftsgebieten, die von Herzögen, Grafen, Bischöfen und Äbten regiert wurden, sowie aus einigen Stadtstaaten, die das Privileg der Unabhängigkeit vom Kaiser verliehen bekamen und aus denen später die Stadtkantone hervorgingen.
7.2.
Unabhängigkeitskämpfe
Nach dem Niedergang der
Staufer teilten sich ab Mitte des 13. Jahrhunderts vor allem die Grafen von
Savoyen und die Habsburger die Vorherrschaft über das Gebiet. 1276 versuchte
Kaiser Rudolf I. von Habsburg die Feudalherrschaft in der Schweiz zu
festigen und ein geschlossenes Territorium mit straff organisierter Verwaltung
zu schaffen. Um diesen Plänen Widerstand zu leisten, schlossen sich 1291 die
drei Urkantone Uri, Schwyz und Unterwalden am Vierwaldstätter See zu einem „Ewigen
Bund” zusammen. Im „Rütli-Schwur” versicherten sie sich gegenseitige
Hilfe im Kampf gegen die Politik der Habsburger und für die Sicherung der örtlichen
Selbstverwaltung. Nach dem Sieg über ein österreichisches Ritterheer am
Morgarten im Jahr 1315 wurde die Eidgenossenschaft um Zürich, Glarus, Bern,
Luzern und Zug zum Bund der „Acht alten Orte” erweitert. Der Sieg gegen die
Habsburger in der Schlacht von Sempach sicherte 1386 die Unabhängigkeit des
Bundes. In den Burgunderkriegen (1474-1477) besiegten die Eidgenossen die
Truppen Karls des Kühnen von Burgund. 1481 traten Freiburg und Solothurn der
Eidgenossenschaft bei.
1499 löste die geplante
Verwaltungsreform durch Kaiser Maximilian I. den Schwabenkrieg aus, der mit
der endgültigen Loslösung der Schweiz vom Reich unter Beibehaltung ihrer alten
Privilegien endete. Der Frieden von Basel wurde am 22. September 1499
unterzeichnet. 1501 schlossen sich Basel und Schaffhausen, 1513 auch Appenzell,
der Eidgenossenschaft als unabhängige Kantone an („Dreizehn alte Orte”).
Bis 1798 blieb die Zusammensetzung des Bundes unverändert. Anfang des 16. Jahrhunderts
nahmen schweizerische Truppen in den Kriegen zwischen Italien und Frankreich die
italienischen Gebiete ein, aus denen später der Kanton Tessin hervorging.
Danach griffen sie als Gegner Frankreichs selbständig in den Kampf um
italienische Gebiete ein und erlitten 1515 bei Marignano eine Niederlage. Dieser
militärische Rückschlag führte zu einem Umdenken und leitete die Neutralitätspolitik
der Schweiz ein.
7.3. Die Reformation Die Reformation setzte in der Schweiz 1518 in Zürich ein, als Ulrich Zwingli begann, den Ablasshandel der römisch-katholischen Kirche anzuprangern. Sie widersetzte sich dem katholischen Dogma, und ihre Anhänger verbrannten Reliquien, wandten sich gegen die Heiligenverehrung und entbanden die Priester vom Zölibat. Die intensive Unterstützung der Bewegung durch Handelsleute verstärkte die Unabhängigkeit der Stadt von der katholischen Kirche und vom Heiligen Römischen Reich. Weitere Städte, darunter Basel und das territorial bedeutende Bern, schlossen sich der Reformation an. Nachdem Luzern, Schwyz, Unterwalden, Uri und Zug den katholischen Widerstand organisiert hatten, kam es 1531 in der Schlacht von Kappel am Albis zum konfessionellen Krieg, bei dem sich die katholischen Kräfte durchsetzten. Mit der Niederlage kam zwar die Ausbreitung der Reformation in der deutschsprachigen Schweiz zum Stillstand, sie bedeutete allerdings nicht das Ende der Bewegung. 1536 lehnte sich die Stadt Genf, Wirkungsstätte des französischen Theologen Johannes Calvin, gegen das Herzogtum Savoyen auf und weigerte sich, die Autorität des katholischen Bischofs anzuerkennen. Calvin organisierte seine Kirche nach demokratischen Prinzipien und nahm auch die Idee eines Repräsentationssystems darin auf. Von 1541 bis 1564 war Genf eine Hochburg der calvinistischen Ausrichtung des Protestantismus. Während des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) bewahrten die Kantone Neutralität. Im Westfälischen Frieden von 1648 erreichte die Schweiz die Entlassung aus dem Reichsverband und wurde völkerrechtlich als souveräner Staat anerkannt.
7.4.
Die Einigung
In der sehr heterogen
zusammengesetzten Eidgenossenschaft äußerte sich das Fehlen einer zentralen
Staatsgewalt in anhaltenden konfessionellen und sozialen Spannungen. 1653 führte
die Unzufriedenheit des Großbauerntums mit dem von den Städten ausgehenden
Verwaltungszentralismus zum „Schweizer Bauernkrieg”. In den beiden
Villmerger Kriegen (1656 und 1712) kam es zu konfessionellen
Auseinandersetzungen, die die gesamte Eidgenossenschaft betrafen. Um 1790 kam
die Schweiz unter den Einfluss der Französischen Revolution. Die Franzosen
unterstützten schweizerische Revolutionäre, die politische Reformen
vorantreiben und eine zentrale Staatsregierung einrichten wollten. Die Schweiz
war zum Ziel französischer Expansionspolitik geworden, und 1798 besetzten französische
Truppen das gesamte schweizerische Staatsgebiet. Die Eidgenossenschaft war bis
zu diesem Zeitpunkt ein lockerer Staatenbund. Napoleon Bonaparte vereinigte das
Reich unter dem Namen Helvetische Republik und zwang ihm eine Verfassung auf,
die den bisherigen Föderalstaat zugunsten eines Einheitsstaates aufhob und beim
überwiegenden Teil der Schweizer auf erheblichen Widerstand stieß. Nach Aufständen
gegen die helvetische Regierung, die zum Bürgerkrieg eskalierten, vermittelte
Napoleon, der seine Besatzungstruppen zurückgezogen hatte, 1803 eine neue
Verfassung (Mediationsakte), die von den Schweizern angenommen wurde. Dem Bündnis
der „Dreizehn alten Orte” traten Graubünden, Sankt Gallen, Aargau, Thurgau,
Tessin und Waadt bei. Der Wiener Kongress (1815) erkannte die Schweiz als souveränen
Staat mit immerwährender Neutralität an und garantierte die Zusammensetzung
des schweizerischen Territoriums aus 22 selbständigen Kantonen. Zu den 19 Kantonen
von 1803 kamen die unter der Herrschaft Napoleons französisch gewordenen
Kantone Genf, Neuenburg und Wallis.
In den folgenden Jahren entwickelte sich eine starke liberale Bewegung, die vor allem durch die französische Julirevolution von 1830 starken Auftrieb erhielt und in einzelnen Kantonen bei der Durchsetzung wirtschaftlicher und sozialer Reformen überaus erfolgreich war. Die Eidgenossenschaft war nunmehr gekennzeichnet durch die innenpolitische Polarisierung zwischen den konservativen, katholisch-klerikalen Kantonen und den liberalen, die in der Mehrheit waren. Als Reaktion auf die fortschrittlichen Ansätze schlossen sich die konservativen Kantone 1845 zum Sonderbund zusammen, der von der Bundesregierung als Verstoß gegen die Verfassung betrachtet wurde. Als der Bund die Auflösung verweigerte, kam es zu einem Bürgerkrieg. Nach der Niederlage des Sonderbundes löste sich dieser auf. 1848 trat eine neue Verfassung in Kraft, in der die Schweiz zum Bundesstaat mit der Hauptstadt Bern erklärt wurde. Die erweiterte Verfassung von 1874 stärkte den Zusammenhalt des Bundes und weitete demokratische Einrichtungen wie Volksentscheide auf Kantonsebene aus. Während bis in die achtziger Jahre des 19. Jahrhunderts das wirtschaftliche Geschehen vom freien Handel gekennzeichnet war, wurden in den neunziger Jahren protektionistische Maßnahmen wie die Einfuhr von Schutzzöllen getroffen, um die regionalen Unterschiede zwischen dem durch Entvölkerung wirtschaftlich geschwächten Alpen- und Juraraum sowie dem durch hohes ökonomisches Potential geprägten Mittelland zu mildern.
7.5. Der neutrale Staat Auch wenn das Land während des 1. Weltkrieges von Krieg führenden Staaten umgeben war, gelang es der Schweiz, ihre Neutralität zu sichern. Aufgrund der auch die Schweiz betreffenden wirtschaftlichen Probleme wurde eine Kriegssteuer erhoben, was bei der Bevölkerung zu Unzufriedenheit und zum Auftreten sozialer Spannungen führte. Die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP) verlor bei den Nationalratswahlen 1919 ihre absolute Mehrheit und schloss sich daraufhin mit der Katholisch-Konservativen Partei und bäuerlichen Gruppierungen gegen die Sozialdemokraten zusammen, die jedoch bei den Nationalratswahlen 1935 stärkste Partei wurden. Die Schweiz war schon im 19. Jahrhundert ein häufig gewählter Ort für internationale Konferenzen und entwickelte sich zum Sitz mehrerer Organisationen. So errichtete z. B. 1863 das Internationale Rote Kreuz hier ebenso seinen Hauptsitz wie der nach dem Ende des 1. Weltkrieges gegründete Völkerbund. Die Schweiz trat dieser Friedensorganisation 1920 bei. Auch während des 2. Weltkrieges wahrte die Schweiz ihre Neutralität, organisierte umfassende Hilfsleistungen für Notleidende aller Nationen und nahm zahlreiche politische Flüchtlinge auf. Nach Kriegsende lehnte das Land den Beitritt zu den Vereinten Nationen (UN) ab, da es die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen mit seiner Neutralität für unvereinbar hielt. Die Schweiz wurde jedoch Mitglied mehrerer Sonderorganisationen der UN, wie z. B. der UNESCO. Das Land nahm 1953 an der neutralen Überwachungskommission des Waffenstillstandsabkommens in Korea teil, stellte der UN-Friedenstruppe in Zypern Geldmittel zur Verfügung und unterzeichnete 1958 das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT).
7.6.
Innenpolitische
Entwicklung
1959 bildete sich im
Bundesrat eine Koalition aus Freisinnig-Demokratischer Partei,
Katholisch-Konservativer Partei (seit 1970 Christlichdemokratische Partei),
Sozialdemokratischer Partei und Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei (seit 1971
Schweizerische Volkspartei). Bei den Wahlen im Februar 1971 wurde Frauen
erstmals das Stimmrecht sowie das Recht zur Kandidatur für Bundesämter gewährt.
1979 waren über 10 Prozent der Sitze im Nationalrat von Frauen besetzt.
Landesweit besteht das Frauenstimmrecht erst seit 1990, als es auch im
Halbkanton Appenzell-Innerrhoden eingeführt wurde. Bei einem Referendum stimmte
die Mehrheit 1981 für einen Verfassungszusatz, durch den die rechtliche
Gleichstellung von Mann und Frau gesetzlich verankert wird. Weitere
Volksabstimmungen während der achtziger Jahre führten zur Beibehaltung der
Wehrpflicht (1984), zur Ablehnung der Fristenlösung bei Schwangerschaftsabbruch
und zu Einschränkungen bei der Geburtenkontrolle (1985), zur Ablehnung eines
Beitritts der Schweiz zur UN (1986), zur Verschärfung der Bedingungen bei der
Immigration und der Gewährung von politischem Asyl (1987) sowie zur Ablehnung
einer Initiative zur Abschaffung der schweizerischen Armee (1989).
Auf internationalen Druck lockerte die Schweiz die traditionelle Wahrung des Bankgeheimnisses und gestattete ausländischen Ermittlern Nachforschungen sowie den Zugang zu Bankdaten bei Verdacht auf illegalen Erwerb oder illegale Verwendung von Geldern. Nach der Katastrophe im russischen Kernkraftwerk von Tschernobyl im April 1986 wurde die Sicherheit der fünf schweizerischen Kernkraftwerke sowie das gesamte Nuklearprogramm des Landes in Frage gestellt. Daraufhin beendete die Regierung 1989 den Bau eines sechsten Kernkraftwerkes. Im folgenden Jahr wurde durch eine Volksabstimmung der Bau neuer Kernkraftwerke für die kommenden zehn Jahre untersagt.
1992 trat die Schweiz der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds bei. Im Dezember desselben Jahres lehnte jedoch die Mehrheit der Wähler einen Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum ab. Dieses Wahlergebnis wurde als Ausdruck der allgemeinen Ablehnung eines Beitritts zur Europäischen Union betrachtet. Im November 1993 wurde nach mehrmaliger Verzögerung eine nationale Mehrwertsteuer eingeführt. Anfang 1994 bestätigten die Schweizer eine Verkehrsvorlage, die eine Verlagerung des Gütertransitverkehrs bis zum Jahr 2004 von der Straße auf die Schiene vorsieht. Bei den Wahlen zum Nationalrat im Oktober 1995 wurde die Sozialdemokratische Partei stärkste Partei vor der bisher führenden Freisinnig-Demokratischen Partei und der Christlichdemokratischen Partei. Im März 1996 bewirkte eine Volksabstimmung die Anerkennung der rätoromanischen Sprache als vierte Amtssprache.
Im Oktober 1998 beschloss die Regierung, die fünf Atomkraftwerke des Landes stillzulegen. Der Zeitplan für die Durchführung der Maßnahme soll gemeinsam mit den Betreibern der Kraftwerke, Umweltverbänden, Kantonen und Kommunen ausgearbeitet werden.
Im November 1998 wurde das größte
Investitionsvorhaben in der Geschichte der Schweiz verabschiedet. Während der nächsten
beiden Jahrzehnte sollen etwa 30,5 Milliarden Franken in Ausbau und
Modernisierung der Bahn investiert werden. Die Pläne sehen den Bau von zwei
neuen Eisenbahntunnels durch die Alpen sowie Anschlüsse an das europäische
Hochgeschwindigkeitsnetz vor.